Beleihungswertgutachten

Neben dem Verkehrs- bzw. Marktwert von Gebäuden ist es häufig im Zuge von Finanzierungen und Beleihungen sinnvoll und notwendig den Beleihungswert in Form eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für oder gegenüber einer Bank nachzuweisen.

Dies führt teilweise zu günstigeren Konditionen und schützt in Einzelfällen vor gewillkürten Übersicherungen der Kreditinstitute.

Hier werden häufig Gutachten im Zusammenhang mit Kreditstreitigkeiten, Umschulungen, Firmenumwandlungen etc. erstellt.