Immobilienbewertung
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Anlässen zu denen eine Immobilienbewertung sehr sinnvoll und teilweise auch zwingend vorgeschrieben ist. Hier zu gehören, z.B. Erbschaftensstreitigkeiten, erbschaftssteuerliche Streitigkeiten, Ehescheidungen, Betreuungsangelegenheiten, Firmenverkäufen, zur Ermittlung von steuerlichen Abschreibungen und Rückstellungen, Versteigerungen etc.
Natürlich ist die Immobilienbewertung aber auch bei jeder Kauf- oder Verkaufsentscheidung von Immobilien ein sinnvolles und zu empfehlendes Mittel, sich vor erheblichen Vermögensschäden zu schützen.
Bei der Immobilienbewertung werden jegliche Bauobjekte von der Garage über das Wohnhaus, die Gewerbehalle, gesamte Industrieanlagen bis zum Hochhaus, Brücken, Kläranlagen etc. begutachtet.
Zu den üblichen Kunden gehören Gerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Betreuer, Makler, Immobilienfonds, Aktiengeschellschaften und natürlich auch zu einem großen Teil die privaten Auftraggeber.