Honorargutachten
p>Unter diesem Punkt versteht man die Begutachtung von Honorarrechnungen von Architekten und Ingenieuren. Die Honorarschlußrechnung hat hier eine besondere Rolle. Bei der Begutachtung werden die wesentlichen Parameter wie, z.B. Anrechenbare Kosten, Honorarzonen, Objekte etc. überprüft, ermittelt und so im Ergebnis der Honoraranspruch festgestellt.
Im Bereich der Honorare kommt es zu erheblichen Streitfällen, da nach unserer Erfahrung von den Anwendern (Architekten etc.) diese teilweise sehr vereinfacht angewendet wird und von Bauherrenseite wird die Komplexität und das Zusammenspiel der relevanten Faktoren aufgrund der fachspezifischen Unkenntnis meist falsch verstanden. Auch die erbrachten Leistungen etc. je nach der anzuwendenden HOAI werden überprüft oder gegebenenfalls ermittelt.
Mit zu unseren Leistungsbereich unter diesem Punkt gehört auch die Erstellung von prüffähigen Honorarschlußrechnung.